6-stelliger Schadenersatz für eine freundliche Handreichung
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich begrüße Sie zu unserem ersten regulären Newsletter in diesem Jahr. Wie schon bislang, informieren wir Sie weiterhin über aktuelle Themen und besprechen wichtige Urteile zum Bau- und Architektenrecht. Heute bespreche ich mit Ihnen einen Fall, den ich auch aus meiner anwaltlichen Praxis gut kenne: Nicht wenige Architekten, Ingenieure oder Projektsteuerer stellen ihren Kunden als „freundliche Handreichung“ oder als „guten Service“ Vertragsentwürfe zur Verfügung. Im vorliegenden Fall wurde nun eine Klausel aus einem solchen Vertrag vor Gericht für unwirksam erklärt. Die Folge: Der Architekt wird von seinem Auftraggeber auf Schadenersatz in 6-stelliger Höhe in Anspruch genommen. Der BGH hat in seinem Urteil vom 09.11.2023 (Az.: VII ZR 190/22) einen Schadensersatzanspruch wegen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz als möglich angesehen. Im Kern geht es in dem Urteil darum: Wie viel „Rechtsberatung“ darf ein Bauplaner / Architekt leisten (und sei es nur aus gut gemeintem Service!), ohne sich selbst (einschließlich seines Versicherungsschutzes) erheblich zu gefährden? Sie sollten dieses Urteil unbedingt kennen!
Wir sind sehr gespannt auf Ihr Feedback zu diesen wichtigen Neuerungen und freuen uns, Sie mit unserer Expertise im Jahr 2024 und in weiterer Zukunft mehr und mehr unterstützen zu dürfen!
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Matthias Hilka Geschäftsführer HOAI.de
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Das Urteil des BGH vom 09.11.2023 (VII ZR 190/22) ist ein sehr gutes Beispiel dafür, welche rechtlichen Fallstricke Architekten, Ingenieure und Projektsteuerer kennen müssen. Daher empfehle ich Ihnen an dieser Stelle auch unsere aktuellen Seminare: Für die Februar-Termine unseres „VOB-Seminars“ und des Seminars „Sicherheiten am Bau“ sind noch einige Plätze frei. Mehr dazu lesen Sie ein paar Zeilen weiter unten. Herzliche Grüße Ihr Matthias Hilka und das Team von HOAI.de
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In unserem VOB-Seminar werden die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für den Abschluss und die Abwicklung von Bauverträgen für Praktiker vermittelt.
Ihre Vorteile:
- Praxisorientierung anhand zahlreicher Fälle
- Rascher und trotzdem detaillierter Überblick über die VOB und die Herausforderungen in der Anwendung
- Online-Seminar, es fallen für Sie keine Reisekosten an
- Interaktion: Unser Referent geht konkret auf Ihre Fragen ein
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Sicherheiten am Bau am 27.02. |
Was passiert, wenn Ihr Vertragspartner bei einem Bauprojekt nicht zahlt oder die vereinbarte Leistung nicht erbringt? Wenn er im schlimmsten Fall sogar Insolvenz anmeldet? Damit sie Antworten für diese Fragen haben erhalten sie in diesem Seminar fundiertes Wissen unter anderem über:
- Welche Sicherheiten am Bau gibt es? Was sind deren Funktionen, was die Unterschiede, was die Gemeinsamkeiten?
- Was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen? Worauf müssen Sie unbedingt achten, um Ihre berechtigten Forderungen auch wirksam absichern und durchzusetzen zu können?
- Was ist für Ihr Unternehmen die richtige Strategie, um sich wirtschaftlich und rechtlich optimal aufzustellen?
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